Fördermittel für barrierefreies Wohnen
Selbstständig in den eigenen vier Wänden leben, solange es möglich ist. Einschränkungen in der Bewegung lassen Stufen z. B. plötzlich zum Problem werden. Doch jeder Umbau kostet Geld. Zur Förderung von Maßnahmen, mit deren Hilfe Barrieren reduziert werden, stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Fördermittel zur Verfügung.
Altersgerecht Umbauen mit dem KfW-Förderprogramm 159
Dieses KfW-Programm fördert alle Maßnahmen, die Barrieren reduzieren und das Wohnen angenehmer machen. Das Besondere dabei ist, dass die Förderung sogar unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung (z.B. Behinderungen) der Nutzer ist.
Entscheidend ist immer, dass Sie den Antrag auf die Förderung vor Beginn der Umbauten stellen. Andernfalls verfällt der Anspruch. Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Möglichkeiten Sie für Ihre Baumaßnahmen in Anspruch nehmen können.
Zum KfW-Förderprogramm Nr. 159 "Altersgerecht Umbauen"Was wird gefördert?
Werden durch den Umbau Barrieren reduziert und damit ein bequemeres Wohnen ermöglicht, können Sie dabei unterstützt werden. Konkret wird beispielsweise der Umbau von Sanitärräumen, der Einbau von Aufzügen, das Anpassen von Wohnungsgrundrissen oder die Verbesserung von Gebäude- bzw. Wohnungszugängen gefördert. Auch viele weitere Maßnahmen können mit zinsgünstigen Darlehen (159) finanziert werden. Dabei müssen je nach Maßnahme technische Mindestanforderungen berücksichtigt werden.
Barrierereduzierung - Investitionszuschuss
Für den Zuschuss Nr. 455-B können wieder Anträge gestellt werden.
Antragstellung ab Frühjahr 2026 wieder möglich
Seit dem 8. April 2026 können Sie wieder Zuschüsse beantragen, um Barrieren an Haus und Wohnung zu reduzieren. Dazu zählen bspw. Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn- und Sanitärräumen, zur Schaffung von Bewegungsflächen sowie zur Installation von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen. Fördervoraussetzungen und Konditionen bleiben unverändert.
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